Sexueller Missbrauch
Als sexueller Missbrauch wird jede Form einer sexuellen Handlung bezeichnet, die gegenüber Minderjährigen stattfindet oder gegenüber einer Person stattfindet, die mit dieser Handlung nicht einverstanden ist. Im Kontext von der Pflege, Betreuung und Behandlung von Dritten wird als sexueller Missbrauch sogar dann eine sexuelle Handlung gewertet, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist. Der sexuelle Missbrauch ist strafbar. In medizinischer Sicht stellt der sexuelle Missbrauch eine eigenständige Diagnose dar, und wird mit dem Schlüssel T74.2 bezeichnet.
Sexueller Missbrauch ist leider sehr weit verbreitet, auch in München. Neben den offiziellen Zahlen liegen Dunkelziffern vor, die nur erahnt werden können. Ein sexueller Missbrauch hat in der Regel fatale Folgen für das Leben des Opfers. Je nach Art des sexuellen Missbrauchs, der Häufigkeit und des Alters des Opfers können die Folgen sehr unterschiedlich sein. Im schlimmsten Fall führen sie zu schweren psychischen Störungen und/oder schweren physischen Erkrankungen (Psychosomatik). Extreme Fälle (z. B. schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) sind oft später nicht normal lebensfähig und benötigen für den Rest des Lebens eine psychiatrische Behandlung bzw. Unterstützung. Aber auch Erwachse, die zum Beispiel Opfer einer Vergewaltigung wurden oder in Gefangenschaft von Wärtern sexuell misshandelt wurden, sind in der Regel schwer traumatisiert und benötigen Jahre, das Trauma zu verarbeiten (s. posttraumatische Belastungsstörung).
Eine wichtige Maßnahme im Zusammenhang von einem sexuellen Missbrauch ist die Prävention. Erwachsene, die sexuellen Missbrauch bei Kindern oder Jugendlichen sehen oder erahnen, sind in der gesetzlichen und ethischen Pflicht, diesen sofort zu melden. Erwachsene selbst sollten zudem lernen, ihre Wünsche bzw. Nicht-Wünsche in Bezug auf Sexualität klar zu artikulieren. In gefährlichen Gegenden sind Selbstverteidigungskurse und Vorsichtsmaßnahmen eine gute und sinnvolle Maßnahme.
Bei der Behandlung von Opfern eines sexuellen Missbrauchs sollten sich Eltern und Betroffene ausschließlich an sehr kompetente Psychotherapeuten, Psychiater oder Fachärzte für Psychosomatik wenden. Die Erfahrung des Therapeuten ist hier von entscheidender Bedeutung. Kinder und Jugendliche sollten ausschließen von ausgebildeten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP) behandelt werden. Die favorisierten Therapien sind bei einem sexuellen Missbrauch die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse, zudem sind Hypnose und autogenes Training sehr zu empfehlen. Psychopharmaka sind nur in absoluten Ausnahmefällen sinnvoll.
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Dr. Dr. Golling & Kollegen Praxis für Psychosomatische Medizin & Psychotherapie, Psychiatrie und Psychoanalyse (DGPT), Agnes-Bernauer-Str. 67, 80687 München-Laim
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