Jeder Patient kann sich in unserer Psychotherapie-Praxis behandeln lassen und die Kosten werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen oder sind entsprechend selbst zu tragen.

Honorierung:

Privat Versicherte/ Beihilfe

Bei gesetzlich versicherten Patienten können in begründeten Ausnahmefällen auch die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (siehe dazu: § 13 Absatz 3 SGB V). Dazu ist der Nachweis von vergeblichen Anfragen (bei 3-5 Therapeuten) und einer unzumutbar langen Wartezeit (i.d.R. mehr als 3 Monate) für einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung nötig. ( >>Antragsformular herunterladen)

Selbstzahler
Die Kosten werden beim Selbstzahler nach einem vereinbarten Vergütungssatz abgerechnet.