Privat Versicherte Patienten/Beihilfe-Patienten

Die ersten 5 Sitzungen werden im Rahmen der Probatorik antragsfrei von der Kasse übernommen. Anschließend gilt entweder ein antragsfreies Kontingent oder es muss ein Antrag für den Gutachter der Privatkasse erstellt werden.

Wir klären Sie gerne zum Thema Kostenübernahme auf.

Selbstzahler

Tragen die Kosten selbst nach einem vereinbarten Vergütungssatz.

Gesetzlich Versicherte

Als reine Privatpraxis können wir gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler behandeln.