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Burn Out & PKV

 
       
 

Die Therapie eines Burnout wird von der PKV (private Krankenversicherung) in der Regel vollumfänglich erstattet. PKV-Patienten haben in der Regel 30 Sitzungen pro Jahr zur freien Verfügung, Abweichungen hiervon sind möglich. Wünschen Sie als PKV-Patient den Beginn einer Burnout-Behandlung, können Sie einfach einen Termin bei uns vereinbaren. Sie erhalten zu Ihrer Behandlung dann eine Rechnung auf der Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die Sie dann einfach bei Ihrer PKV einreichen. Ihre PKV erstattet Ihnen dann den Rechnungsbetrag zurück.

 

   
  Burn Out & PKV München - Kostenübernahme einer Burnout-Therapie für Privatpatienten und privat Versicherte, Einzelheiten zu Besonderheiten der privaten Krankenkassen    
 

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