Missbrauch
In der Medizin findet der Begriff Missbrauch oder Abhängigkeit erst seit Mitte der sechziger Jahre Anwendung. Die Änderung ist auf die WHO zurückzuführen, die den Begriff der sprachgebräuchlichen „Sucht“ durch „Missbrauch oder Abhängigkeit“ ersetzt hat.
Man unterscheidet folgende Formen von Missbrauch:
- Schädlicher Missbrauch
- Gefährlicher Missbrauch
- Dysfunktionaler Missbrauch
- Unerlaubter Missbrauch
Unter schädlichen Missbrauch ist zu verstehen, dass die Einnahme oder Anwendung einer bestimmten Substanz bereits zu gesundheitlichen Schäden, sprich psychischen Schäden oder Zellschäden, geführt hat.
Beim gefährlichen Missbrauch ist mit schädlichen Folgen des Konsumenten zu rechnen.
Ein dysfunktionaler Missbrauch liegt vor, wenn psychischen und sozialen Anforderungen bzw. Auflagen nicht mehr entsprochen werden kann.
Von einem unerlaubten Missbrauch spricht man, wenn die Anwendung einer bestimmten Substanz gesellschaftlich nicht erlaubt ist.
Begriffe wie Drogenmissbrauch, Alkoholmissbrauch oder -abusus, Medikamentenmissbrauch sind Beschreibungen die zwar im gesellschaftlichen Sprach-Jargon weit verbreitet sind, dem Sprachgebrauch der Medizin nach ICD-Verschlüsselung bzw. -Zuordnung aber nicht mehr entsprechen.
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